Datenschutz-Richtlinie Musikverein Diedorf e.V.

  1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch die 1. Vorsitzende bzw. den 1. Vorsitzenden, per E-Mail unter vorstand@musikverein-diedorf.de erreichbar.
  2. Der Verein erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung der Vereinsziele und zu dem Zweck und Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere die Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsdatum, aber auch Eintritts- und Austrittsdatum und die Dauer der Mitgliedschaft. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar bei dem Mitglied selbst.
  3. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO und soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds.
  4. Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Personen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in Ziffer 2 genannten Aufgaben brauchen. Außerhalb des Vereins werden Name und Geburtsdatum aller in den Orchestern aktiv musizierenden Vereinsmitglieder an den Allgäu-Schwäbischen-Musikbund (ASM) weitergegeben, um den Unfallversicherungsschutz während der Vereinsaktivitäten zu gewährleisten. Für die Durchführung von Vereinsaktivitäten, welche die Organisation durch Dritte beinhaltet, insb. Kooperationsprojekte oder Begegnungen und Partnerschaften auf nationaler und internationaler Ebene, werden ausschließlich für die Organisation notwendige Daten nur zum Zweck der Organisation der jeweiligen Aktivität an die Organisationsverantwortlichen weitergeben. Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen Daten darüber hinaus an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht.
  5. Die Daten werden durch den Verein so lange und in dem Maße verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben aus Ziffer 2 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig nach Erfüllung der 10-jährigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht, es sei denn die Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen.
  6. Bilder, die im Zusammenhang mit Vereinsaktivitäten entstehen und das Vereinsleben dokumentieren, d.h. insbesondere Bilder, die den Charakter der Veranstaltung, nicht die einzelnen Personen darstellen, werden auf Basis der Interessenabwägung auf Print- und Onlinemedien veröffentlicht, um über bevorstehende und vergangene Aktivitäten zu berichten und über den Verein zu informieren. Die Weitergabe von Bildern an Dritte, insbesondere Veranstalter, Partnerschafts- oder Kooperationsvereine, erfolgt zur Information, Berichterstattung und Dokumentation über Veranstaltungen und Aktivitäten, in denen der Musikverein Diedorf e.V. aktiv mitwirkt. Bilder dürfen durch Dritte nur zu diesem vereinbarten Zweck verwendet werden. Die Veröffentlichung von Bildern einzelner Personen erfolgt ausschließlich mit der Einwilligung der darauf erkennbaren Personen.
  7. Als betroffene Person hat das Mitglied das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 mit 21 DS-GVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für das Mitglied ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO in Verbindung mit § 19 BDSG).
  8. Soweit durch das Mitglied eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.
  9. Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, da andernfalls das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen oder aufrechterhalten werden kann.
  10. Eine automatisierte Datenauswertung einschließlich eines Profiling besteht nicht.

Die Datenschutzrichtlinie wurde am 30. Juli 2018 vom Vorstand des Musikvereins Diedorf einstimmig beschlossen.

Diedorf, den 30.07.2018

Gez.

Kerstin Grüner

1. Vorsitzende